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VGH Bayern, 18.05.2011 - 15 CS 11.235 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Befreiung von Festsetzung über die Dachform; Rücksichtnahmegebot; Abstandsflächen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 14.10.2010 - 15 ZB 10.1584
Erdrückende Wirkung (abgelehnt); Berücksichtigung von Nachbarinteressen im Rahmen …
Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2011 - 15 CS 11.235
Daraus kann aber nicht der Gegenschluss gezogen werden, dass eine Verletzung der Abstandsflächenvorschriften auch eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots indizieren würde (vgl. BayVGH vom 14.10.2010 Az. 15 ZB 10.1584 RdNr. 6).Denn Art. 68 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BayBO ist jedenfalls nicht dazu bestimmt, nachbarlichen Interessen zu dienen (BayVGH vom 14.10.2010 a.a.O., m.w.N.; vgl. auch BayVGH vom 28.9.2010 BayVBl 2011, 147).
- BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98
Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …
Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2011 - 15 CS 11.235
Die Einhaltung der landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften indiziert zwar regelmäßig, dass eine "erdrückende Wirkung" nicht eintritt (vgl. z.B. BayVGH vom 23.9.2009 Az. 15 ZB 09.98; vom 15.3.2011 Az. 15 CS 11.9; BVerwG vom 11.1.1999 NVwZ 1999, 879). - BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98
Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung; …
Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2011 - 15 CS 11.235
Es ist geklärt, dass bei einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von einer Festsetzung, die -wie hier- nicht wenigstens auch nachbarschützende Wirkung hat, sondern ausschließlich dem Interesse der Allgemeinheit an einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung dient, Nachbarrechte nur verletzt sind, wenn das Vorhaben infolge der zu Unrecht erteilten Befreiung den Nachbarn unzumutbar beeinträchtigt, ihm gegenüber somit das Gebot der Rücksichtnahme verletzt (vgl. BVerwG vom 8.7.1998 NVwZ-RR 1999, 8; BayVGH vom 6.8.2010 Az. 15 CS 09.3006 RdNr. 26).
- VGH Bayern, 15.03.2011 - 15 CS 11.9
Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; Gebietserhaltungsanspruch des planwidrig …
Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2011 - 15 CS 11.235
Die Einhaltung der landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften indiziert zwar regelmäßig, dass eine "erdrückende Wirkung" nicht eintritt (vgl. z.B. BayVGH vom 23.9.2009 Az. 15 ZB 09.98; vom 15.3.2011 Az. 15 CS 11.9; BVerwG vom 11.1.1999 NVwZ 1999, 879). - VGH Bayern, 28.09.2010 - 2 CS 10.1760
Art. 68 Abs. 1 S. 1 HS. 2 BauO BY vermittelt keinen Drittschutz
- VGH Bayern, 06.08.2010 - 15 CS 09.3006
Befreiung von nachbarschützenden und nicht nachbarschützenden Vorschriften
Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2011 - 15 CS 11.235
Es ist geklärt, dass bei einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von einer Festsetzung, die -wie hier- nicht wenigstens auch nachbarschützende Wirkung hat, sondern ausschließlich dem Interesse der Allgemeinheit an einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung dient, Nachbarrechte nur verletzt sind, wenn das Vorhaben infolge der zu Unrecht erteilten Befreiung den Nachbarn unzumutbar beeinträchtigt, ihm gegenüber somit das Gebot der Rücksichtnahme verletzt (vgl. BVerwG vom 8.7.1998 NVwZ-RR 1999, 8; BayVGH vom 6.8.2010 Az. 15 CS 09.3006 RdNr. 26). - VGH Bayern, 23.09.2009 - 15 ZB 09.98
Antrag auf Zulassung der Berufung; Nachbarklage; Abstandsflächen; 16-m-Privileg; …
Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2011 - 15 CS 11.235
Die Einhaltung der landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften indiziert zwar regelmäßig, dass eine "erdrückende Wirkung" nicht eintritt (vgl. z.B. BayVGH vom 23.9.2009 Az. 15 ZB 09.98; vom 15.3.2011 Az. 15 CS 11.9; BVerwG vom 11.1.1999 NVwZ 1999, 879).
- VG Augsburg, 28.05.2014 - Au 4 K 13.1858
Nachbarklage gegen Mehrfamilienhaus (abgelehnt); Bebauungsplan M32 der Stadt ...; …
Anhaltspunkte für eine andere Beurteilung sind, wie auch der Augenscheinstermin gezeigt hat und die umliegende Bebauung sowie Grundstückssituation zeigen, nicht ersichtlich, zumal auch die Nichteinhaltung der Abstandsflächen nicht automatisch eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots indizieren würde (BayVGH, B.v. 18.5.2011 - 15 CS 11.235 - juris Rn. 9).Nach alldem ergibt auch die Beurteilung der Zumutbarkeit nach der Gesamtsituation (…vgl. BVerwG, B.v. 10.1.2013 - 4 B 48/12 - BauR 2013, 934 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 18.5.2011 - 15 CS 11.235 - juris Rn. 10) keine Anhaltspunkte für eine Rücksichtslosigkeit des Bauvorhabens gegenüber den Klägern.
- VG Augsburg, 10.04.2013 - Au 4 K 12.1394
Nachbarklage (erfolglos)